Leistungen
Verhinderungspflege:
Ihr pflegender Angehöriger bzw. Ihre Pflegeperson ist selbst einmal verhindert oder hat Urlaub, wer kümmert sich in dieser Zeit um Sie?
Die Pflegekassen übernehmen dafür die Kosten, wenn die bisherige Pflegeperson den Versicherten schon mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt hat.
Die Ersatzpflege wird für längstens 28 Tage und bis zu einem Betrag von maximal 1.612 € finanziert.
Wenn täglich weniger als 8 Stunden gepflegt wird, übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis maximal 1.612 € ohne Begrenzung der Anzahl der Tage.
Bei stundenweise benötigter Verhinderungspflege wird das Pflegegeld nicht gekürzt.
Dieser Betrag kann um 806 € aus den Mittel der Kurzzeitpflege erhöht werden.